Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) versichern, müssen die Richtlinien der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) einhalten. Dies gilt auch für Arztpraxen. Damit letztere ihren gesetzlichen Verpflichtungen in Sachen Arbeitssicherheit nachkommen können, hat die FMH zusammen mit Arbeitssicherheit Schweiz eine speziell auf die ambulante Ärzteschaft zugeschnittene Branchenlösung ausgearbeitet.