Gesunde Menschen können gewisse Organe (meist Nieren, seltener ein Teil der Leber) spenden. Gemäss Transplantationsgesetz (TxG) [1] darf eine lebende Person ein Organ spenden, wenn sie urteilsfähig und volljährig ist, umfassend informiert wurde und frei und schriftlich zugestimmt hat. Zudem darf kein ernsthaftes Risiko für ihr Leben oder ihre Gesundheit bestehen und der Empfänger oder die Empfängerin kann mit keiner anderen therapeutischen Methode von vergleichbarem Nutzen behandelt werden. Für die involvierten medizinischen Fachpersonen sind diese Abklärungen nicht immer einfach und Richtlinien als Hilfestellung für die Praxis deshalb sinnvoll und geschätzt. Dies zeigt sich auch daran, dass die bisherigen Richtlinien «Lebendspende von soliden Organen» Teil der Standesordnung der FMH sind und die Aufnahme in diesen Kodex auch für die revidierte Fassung geplant ist.