Welches sind die wichtigsten Neuerungen im totalrevidierten Datenschutzgesetz (DSG)?

Ausbau der Informationspflichten: Neu informiert der Verantwortliche die betroffene Person angemessen über die Beschaffung von Personendaten; diese Informationspflicht gilt auch, wenn die Daten nicht bei der betroffenen Person beschafft werden (Art. 19 DSG).