Die Regeln des Peer-Reviews sind nicht in Stein gemeisselt. Das Verfahren ist zwar nach der Ouvertüre in den 1960er Jahren von den beteiligten Partnern einhellig anerkannt und kooperativ fortentwickelt worden. Bis zu einer uneingeschränkten Akzeptanz, die es rechtfertigen würde, dem Peer-Review den Status einer akademischen Verordnung zu verleihen, ist es nicht sehr weit. Man hat daher Bedenken, im Rahmen dieser Diskussion wieder einmal auf die denkbaren Irrungen und Wirrungen bei der Verteilung der Manuskripte an die Reviewer hinzuweisen. Eine Option bleibt in diesem Zusammenhang heikel, und zwar deshalb, weil hier aus einem zufälligen Fehler eine mehr oder weniger systematische Verzerrung entstehen kann. Sie betrifft die Mitglieder der Schriftleitungen und beratenden Komitees.