Der erste Schritt ist getan! Mit der Anpassung der FMH Standesordnung wurde die Telemedizin in der Schweiz aus ihrem Aschenputteldasein in ein mündiges, selbstbestimmtes Leben entlassen! Wie meistens bringt das, was so gut und den Kinderschuhen entwachsen klingt, auch Pflichten mit sich. Alexander Zimmer hat dazu am Ende seines kürzlich in der Schweizerischen Ärztezeitung erschienenen Artikels (2023;104(37):30-31) geschrieben, dies « … war ein wichtiger Schritt für die Integration der Telemedizin in die Schweizer Gesundheitslandschaft. Es wird nicht bei diesem Schritt bleiben». Nein, das kann es auch nicht, denn die Telemedizin oder die Ärztinnen und Ärzte, die Telemedizin praktizieren, werden unter Beweis stellen müssen, dass sie dieselben hohen Qualitäts- und Sorgfaltskriterien in der Arzt-Patientenbetreuung erfüllen wie bei physischen Konsultationen und ihre Grenzen selber korrekt einschätzen können. Diese Grenzen werden sich allerdings aufgrund neuartiger telemedizinischer APPs und Devices immer mehr verschieben.