Der Bundesrat hat im September 2023 die umfangreiche Revision der KVV und der KLV beschlossen. Sie ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft und bringt wesentliche Änderungen für Ärzteschaft, Patientinnen und Patienten, Krankenversicherer und Pharmaindustrie. Nebst Massnahmen zur Prozessoptimierung und Massnahmen zur Förderung von Biosimilars und Generika umfasst die Revision Anpassungen der Bestimmungen zur Einzelfallvergütung nach Art. 71a-71d KVV. Diese betreffen den Off-Label-Use (OLU), also den Einsatz von Medikamenten für Indikationen, die in der Schweiz (noch) nicht registriert sind beziehungsweise (noch) nicht vergütet werden.