Zunehmend finden ambulante medizinische Behandlungen in grösseren Organisationseinheiten statt, die nicht unter ärztlicher Leitung stehen. Im Weiteren haben viele Ärztinnen und Ärzte, die in stationären und ambulanten Einrichtungen des schweizerischen Gesundheitswesens arbeiten, das Arztdiplom im Ausland erworben. Wenn diese Ärztinnen und Ärzten nicht Mitglieder der FMH sind, sind sie auch nicht an die Standesordnung [1] der FMH gebunden. Die Standesordnung setzt Standards zur beruflichen Kompetenz beziehungsweise Fortbildung, Patientenaufklärung, Schweigepflicht, Qualitätssicherung und medizinischen Weisungsfreiheit.