Stellen Sie sich vor, das frühere Berner Stadtoriginal Dällenbach Kari würde sich zum Thema Qualitätsnachweis im Gesundheitswesen und den heute dazu im Vordergrund stehenden Forderungen von Verwaltung und Politik nach Messbarkeit und Quantifizierbarkeit äussern. Er würde uns wohl seine Kurzgeschichte mit dem Fünfliber in Erinnerung rufen: Kari hatte auf dem Heimweg nachts einen Fünfliber verloren. Unter dem Scheinkegel einer Strassenlampe suchte er danach. Ein Polizist wurde auf ihn aufmerksam und fragte ihn nach seinem Tun. Gemeinsam suchten die beiden dann weiter. Nach einer geraumen Zeit des erfolglosen Suchens wollte der Polizist von Kari wissen, ob er nicht etwas genauer sagen könne, wo er denn seinen Fünfliber verloren habe. Ja klar, entgegnete Kari und zeigte in die Finsternis der Nacht hinaus. Erstaunt fragte der Polizist, weshalb er denn nicht dort suchen würde, wo er den Funfliber verloren habe. Dort würde er ja nichts sehen, weil es finster sei, deshalb suche er da, wo Licht ist, entgegnete Kari. Immer wieder bringen uns die Anekdoten unseres Dällenbach Kari zum Schmunzeln, auch wenn sein persönliches Ende tragisch war. Nachdenklich stimmen uns auch die immer wieder an uns herangetragenen Erwartungen der abschliessenden numerischen Messbarkeit von Qualität, welche ja eben gerade so heisst, weil sie nicht dergestalt quantifizierbar ist, sonst würde der Begriff ‘Quantität’ ausreichen. Mittels einer sorgfältigen Wahl sinnbildender Surrogat-Parameter und deren Erhebung und Darstellung gelingt es bisweilen tatsächlich, gewisse qualitative Fragen auch quantitativ zu beantworten. Letztlich stellt sich auch bezüglich all dieser Nachweis- und Überprüfungsprozesse und der dazu notwendigen Strukturen die in den Sozialversicherungen berechtigte und wichtige Frage von Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit. Die entscheidende Frage ist, ob Erkenntnisse gegenüber dem investierten Aufwand schliesslich auch einen entsprechenden Nutzen als Gewinn erzielen? Wenn dies nicht der Fall ist, muss gerade auch hier die Qualitätsfrage erlaubt sein!