Im Jahr 2021 und 2024 befasste sich das Bundesgericht mit der Suizidhilfe für eine 86-jährige, sterbewillige gesunde und urteilsfähige Frau [1]. Die Frau hatte im April 2017 das tödlich wirkende Natriumpentobarbital (NaP), welches ihr ein Arzt verschrieben hatte, eingenommen. Sie schied gleichzeitig mit ihrem todkranken Ehemann aus dem Leben.