Das Bundesgericht hat am 13. März 2024 das gegen den Genfer Arzt Dr. med. Pierre Beck geführte Strafverfahren mit einem zweiten Freispruch beendet. Es war ihm vorgeworfen worden, einer «gesunden» 86-jährigen Frau unrechtmässig geholfen zu haben, gemeinsam mit ihrem schwer kranken Ehemann im Rahmen einer Freitodbegleitung aus dem Leben zu scheiden. In einem ersten Freispruch hatte das Bundesgericht festgestellt, daraus ergebe sich keine Verletzung des Heilmittelgesetzes. Der zweite Freispruch stellte dasselbe in Bezug auf das Betäubungsmittelgesetz fest. Die Genfer Staatsanwaltschaft war der Auffassung, Pierre Beck sei zu bestrafen, weil er die Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaft (SAMW) «Umgang mit Sterben und Tod» nicht beachtet habe.