Nach mehr als 20 Jahren Stillstand konnte 2026 endlich ein neuer, jährlich anpassbarer ambulanter Arzttarif eingeführt werden. Doch rund um diesen Arzttarif hat die Politik ein Geflecht aus Kostenneutralitäts- und Monitoringvorgaben, Kostenzielen, Kostendeckeln und Höchstgrenzen etabliert. Manche Vorgaben basieren auf einem Gesetz, andere auf einer Verordnung, wieder andere auf Auflagen des Bundesrats oder Interpretationen der Behörden. Einige Vorgaben richten sich auf den Tarifwechsel, andere auf die Gesamtkosten und wieder andere auf die Abrechnungen einzelner Ärztinnen und Ärzte. Wir geben einen Überblick.