Bei lebensrettenden Massnahmen wie der CPR kommt oft nur die mutmassliche Einwilligung als Rechtfertigungsgrund in Betracht. ­(Symbolbild, © ­Amnat Boonjaem | Dreamstime.com)
Als lebensrettende Massnahmen werden Massnahmen bezeichnet, die in einer Notfallsituation von jedermann zu ergreifen sind, um das Leben eines Patienten zu retten oder seine Überlebenschancen zumindest zu verbessern.