Über allem steht der Grundsatz, dass alle Leistungserbringer immer nur jenes Arzneimittel verordnen oder abgeben dürfen, welches für die Patientinnen und Patienten vom Krankheitsbild her das richtige ist. Andere als medizinisch-pharmazeutische Kriterien dürfen die Verschreibung oder die Abgabe von Arzneimitteln nicht beeinflussen. In Anlehnung an die bestehenden Vorgaben der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) und des Pharma-Kooperations-Kodex (PKK) wurde somit eine rechtsverbindliche Basis für die Zusammenarbeit zwischen den Pharmafirmen und den Leistungserbringern geschaffen. Diese neuen Vorschriften sollten die Ärztinnen und Ärzte und ihre Medizinischen Praxisassistenten (MPA) kennen und ab nächstem Jahr auch korrekt anwenden.