Unumgänglich zur Sicherung der psychotherapeutischen Versorgung

Die VASK Schweiz – Dachverband der Vereinigungen von Angehörigen psychisch Kranker – begrüsst den Entscheid des Bundesrates. Für ihn ist die ablehnende Haltung der Psychiater nicht nachvollziehbar. Insbesondere wenn man den sich abzeichnenden Psychiatermangel und die herrschende psychotherapeutische Unterversorgung – insbesondere in ländlichen Gebieten – vor Augen hat. Das führt in Ballungszentren zu wochenlangen und in den ländlichen Gebieten zu monatelangen Wartezeiten. Das ist eine Unterversorgung, über die sich die Psychiater gedankenlos hinwegsetzen.