Fehlende Evidenzbasierung

Die Anzahl IV-Betrüger beträgt einige Promille aller ­IV-Bezüger. Diese Zahlen sind bekannt aus der Zeit der Observationen, bevor der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Schweiz wegen mangelnder Gesetzesgrundlage gerügt hatte. Beispielsweise beziehen im Kanton Aargau 99,97% der Bezüger ihre IV-Rente rechtmässig [1].