Sollen die Kantone die Möglichkeit haben, einen ­Gesamtbetrag festzulegen, wenn es darum geht, ­Gesundheitskosten – darunter ambulante ärztliche Leistungen – zu finanzieren? Dies war inhaltlich die Frage, die der Diskussion in der zuständigen Nationalratskommission zugrunde lag. Anfang Februar beschloss sie als Antwort ein «Ja».