Besten Dank für Ihren Leserbrief zur MAS-Erhebung des Bundesamts für Statistik BFS. Ich teile Ihre Meinung, dass mit einem simplen Blick auf die demografische Situation der Ärzteschaft und auch auf die der Grundversorger, die anstehenden Herausforderungen sehr schnell deutlich werden. Mit der gesetzlichen Pflicht der Leistungserbringer (Art. 59a KVG) an der MAS-Erhebung des BFS teilzunehmen, verfügt unter anderem die Politik, Bundesverwaltung, aber auch die Ärzteschaft über eine fundierte, solide und unabhängige Datengrundlage, welche die wahrgenommene Realität wissenschaftlich belegt. Am Beispiel der Höchstzahlenverordnung und deren Umsetzung zeigt sich, wie einschneidend die Folgen für die Ärzteschaft sind, wenn die regulatorischen Massnahmen auf ungenügenden Datengrundlagen erfolgen, obschon auch hier Versorgungsrealitäten eigentlich ein klares Bild abgeben.