In einer ersten Phase kann die herausfordernde Si­tuation in den Spitälern mit Beschränkungen von Wahleingriffen, Verlegung von Patienten auf die Intermediate Care Units oder Ausweiten von Behandlungsplätzen mit Beatmungsmöglichkeiten aufgefangen werden. Wenn die Ressourcen nicht mehr ausreichen, werden Rationierungsentscheidungen nötig. Dabei ist die Belastung für das medizinische Personal sehr hoch. Umso wichtiger ist es, dass gesamtschweizerisch vergleichbare Kriterien für die Aufnahme und den Verbleib auf der Intensivstation zur Anwendung kommen. Die am 20. März 2020 veröffentlichten Richtlinien schaffen diese Basis. Sie werden, wenn es die Erfahrungen in der Praxis oder neue wissenschaftliche Erkenntnisse erfordern, laufend angepasst.