Als Bundesrat Berset am 19. August sein zweites Kostendämpfungspaket präsentierte, stand vor allem eine staatlich vorgeschriebene Erstberatung im Zentrum der Aufmerksamkeit, die beurteilen soll, ob eine Untersuchung oder Behandlung notwendig ist. Die Resonanz war gross, der vorgeschlagenen Abschaffung der freien Arztwahl wurden schlechte Chancen bescheinigt. Tatsächlich scheint das Modell der «Erstberatungsstellen» für das Stimmvolk kaum annehmbar: So wäre jeder Versicherte nicht nur gezwungen, eine solche Stelle zu wählen – oder die Vorgabe seiner Versicherung zu akzeptieren. Er könnte diese «Erstberatungsstelle» auch nur unter den vom Bundesrat festgelegten Bedingungen wechseln (Art. 40 a). Die Erstberatungsstelle unterläge zudem einem Staatstarif: Jede erstberatende Fachperson bekäme für die ihr zur Beratung zugeordneten Patienten eine vom Bundesrat festgelegte Pauschale – unabhängig davon, ob der Patient Beratung erhält oder nicht. Wer also bevorzugt gesunde Patienten aufnimmt und Behandlungen vermeidet oder kurzhält, würde in diesem neuen Modell gut leben. Für kranke Menschen könnte dies jedoch heissen, dass sie grössere Mühe hätten, einen Arzt zu finden – oder diesen zu wechseln, wenn sie sich nicht gut betreut fühlen.