Besten Dank für Ihre wertvollen und kritischen Rückmeldungen zur Einführung des Krebsregistergesetzes. Nach einem langdauernden Gesetzgebungsprozess, in welchem alle Organisationen der FMH eingebunden waren, treten am 1. Januar 2020 das Krebsregistrierungsgesetz (KRG) und die entsprechende Krebsregis­trierungsverordnung (KRV) in Kraft. Ab diesem Datum müssen Personen und Institutionen, die an der Dia­gnose oder Behandlung von Krebserkrankungen beteiligt sind, Daten an das zuständige Krebsregister melden. Alle Kantone sind ab diesem Datum verpflichtet, die Krebsregistrierung nach KRG vorzunehmen.