Der Bundesrat hat am 10. April 2019 die Verordnung über die Integrität und Transparenz im Heilmittel­bereich (VITH) verabschiedet. Diese trat am 1. Januar 2020 in Kraft und konkretisiert die ebenfalls ab dann geltenden Bestimmungen von Art. 55 und Art. 56 des revidierten Heilmittelgesetzes (HMG). Damit gelten im Heilmittelbereich neue Regeln betreffend die Integri­tät und Transparenz bei entsprechenden Inter­aktionen zwischen Herstellerinnen, Händlern und Leistungs­erbringern. Diese neuen Bestimmungen betreffen in besonderem Masse Ärztinnen und Ärzte, da gerade die letzte Handelsstufe im Heilmitteleinkauf im Fokus des Gesetzgebers stand und diesbezüglich neue Pflichten festgesetzt wurden. Weil ein Verstoss gegen die Bestimmungen des ­revidierten HMG nicht nur verwaltungsrechtlich geahndet werden kann, sondern auch strafrechtlich sanktionsbewehrt ist [1], sollte die Angleichung der ­eigenen Praxis an die neuen ­Regeln ein zentrales Gebot darstellen.