Die schweizerischen Sozialversicherungsträger der Unfall-, Invaliden- oder Krankenversicherer sind seit mehreren wegweisenden Urteilen des höchsten schweizerischen Gerichts vermehrt auf medizinische Gutachten angewiesen. Jedes Jahr müssen für die schweizerischen Sozialversicherungsträger mehrere Tausend Gutachten von freischaffenden Ärzten oder besonderen medizinischen Begutachtungsstellen angefertigt werden, um der grossen Nachfrage nach poly-, bi- oder monodisziplinären Gutachten gerecht werden zu können. Das Angebot an medizinischen Gutachtern ist in der Schweiz aber begrenzt, und häufig greifen die Sozialversicherungsträger auf ausländische Ärzte aus Deutschland zurück, die häufig nur für die konkrete medizinische Begutachtung in die Schweiz reisen. Dieses Engagement deutscher Ärzte als «fliegende Gutachter» in der Schweiz wird vermehrt kritisch betrachtet.