Ausgangslage

Die Zürcher Seniorenbewilligung wurde 1995 in Hinblick auf das Inkrafttreten des KVG geschaffen. Mit ihr konnten die nicht mehr in einer eigenen Praxisinfrastruktur tätigen Seniorenärztinnen und -ärzten ihre nächsten Angehörigen und den engsten Freundeskreis weiterhin versorgen; die von ihnen verschriebenen Medikamente wurden weiterhin von der Kasse bezahlt. Eine gewerbliche «berufsmässige ärztliche Tätigkeit» war «mit der Seniorenbewilligung nicht mehr erlaubt».