Infolge der erhöhten Popularität in anderen Branchen und verstärkten Fokus auf die Patientenzufriedenheit und Behandlungsqualität müssen sich Ärztinnen und Ärzte verstärkt mit dem Thema Online-Bewertungen auseinandersetzen. Inwiefern Online-Bewertungen im Gesundheitsbereich tatsächlich die Qualität der medizinischen Konsultation abbilden können, wird in der Literatur unterschiedlich diskutiert. Einerseits zeigen Studien, dass zwischen den Patientenbewertungen und objektiven medizinischen Outcome-Kriterien keine Korrelation besteht [1, 2]. Andererseits können Patientinnen und Patienten sehr wohl Parameter wie die Infrastruktur, Organisation oder die Freundlichkeit bewerten, wobei diese Faktoren ebenso zu einer «guten Ärztin bzw. Arzt» beitragen [3]. Für die Ärzteschaft entstehen bei nicht sachgerechten Online-Bewertungen grosse (rechtliche) Herausforderungen, insbesondere wegen berufsspezifischer Regulierungen wie z.B. der Unterstellung unter das Berufsgeheimnis [4–6]. Sie können sich gegenüber der Person, welche die Bewertung abgegeben hat, häufig nicht zur Wehr setzen, weil die Bewertungen oft anonym abgegeben werden. Auch die Möglichkeit, eine Gegendarstellung abzugeben, hilft meistens nicht weiter, da die Ärztin oder der Arzt hierfür oft Angaben zur Krankengeschichte machen müsste. Ohne Einwilligung des Patienten oder Entbindung vom Arztgeheimnis durch die kantonale Aufsichtsbehörde würde dies regelmässig einen Verstoss gegen das Arztgeheimnis bedeuten.