Am 1. 1. 2018 ist die Revision des Medizinalberufsgesetzes (MedBG) in Kraft getreten. Die FMH hat Ende 2017 darauf hingewiesen [1]. Nach Durchlesen dieses Artikels sah ich für mich als Arzt im Pensionierungsalter, der noch eine kleine Spezialsprechstunde in der Praxis meines Nachfolgers durchführte (verkehrsmedizinische Untersuchungen), keinerlei Handlungsbedarf. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass es ein MedReg gebe, in welches ich nun automatisch eingetragen werde. Den zweiten Schwerpunkt, den Nachweis der Sprachkenntnisse, habe ich auch nicht auf mich bezogen. Ich komme nicht aus einem anderssprachigen Land und beherrsche drei unsere vier Landessprachen, zwei gut und eine leidlich. Wie sich die Revision des Gesetzes in andern Bereichen ausgewirkt hat, kann ich nicht beurteilen. Rasch gab es aber Probleme mit der Sprachregelung. Chr. Hänggeli hat in einem Editorial der SÄZ darauf hingewiesen: «Sprachkenntnisse ad Absurdum geführt. War die Politik 1877 weitsichtiger als 2018?» [2]. Ja, sie war es, das habe ich inzwischen selber feststellen müssen. Heute kann ich nur sagen, dass Weitsicht weiterhin fehlt und Einsicht nicht existiert, jedenfalls nicht für Amtsschimmel, die hier viel Heu zum Verarbeiten gefunden haben. Hier ein Beispiel, das eine Glosse abgäbe, wenn es nicht eher zum Heulen wäre, und dann einige grundsätzliche Gedanken zum Thema. Aber der Reihe nach: