Widersprüchliche Ausgangslage und mangelnde Daten
Die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist durch das Gleichstellungsgesetz (GlG) definiert (siehe Kasten). Sexuelle Belästigung, auch unter Personen gleichen Geschlechts, ist entwürdigend und diskriminierend. Das GlG verpflichtet deshalb die Arbeitgebenden, Massnahmen dagegen zu ergreifen.