Widersprüchliche Ausgangslage und mangelnde Daten

Die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist durch das Gleichstellungsgesetz (GlG) definiert (siehe Kasten). ­Sexuelle Belästigung, auch unter Personen gleichen Geschlechts, ist entwürdigend und diskriminierend. Das GlG verpflichtet deshalb die Arbeitgebenden, Massnahmen dagegen zu ergreifen.