Die Ursprünge der aktuellen Diskussion über die Zulassung von Leistungserbringern und den politischen Willen, die Zahl der frei praktizierenden ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte zu steuern und zu kontrol­lieren, reichen in die Zeit unmittelbar nach Inkraft­setzung des KVG und dem Abschluss der Bilateralen Verträge I zurück.