Die Ursprünge der aktuellen Diskussion über die Zulassung von Leistungserbringern und den politischen Willen, die Zahl der frei praktizierenden ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte zu steuern und zu kontrollieren, reichen in die Zeit unmittelbar nach Inkraftsetzung des KVG und dem Abschluss der Bilateralen Verträge I zurück.