Am 1.1.2020 sind neue Vorschriften betreffend den Umgang mit Heilmitteln in Kraft getreten. Sie sind in der Verordnung «Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich (VITH)» festgehalten. In Teil 2 der Artikel­serie in der Schweizerischen Ärztezeitung über die neuen Vorschriften im Heilmittelgesetz [1] ist die Transparenzregelung für verschreibungspflichtige Arzneimittel erläutert worden. Diese gilt jedoch auch für ­Medizinprodukte1 wie Reagenzien, Diagnostika oder Laborgeräte. Der vorliegende Beitrag ist der neuen Transparenzregelung mit Blick auf die Medizin-­produkte gewidmet.