Am 1.1.2020 sind neue Vorschriften betreffend den Umgang mit Heilmitteln in Kraft getreten. Sie sind in der Verordnung «Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich (VITH)» festgehalten. In Teil 2 der Artikelserie in der Schweizerischen Ärztezeitung über die neuen Vorschriften im Heilmittelgesetz [1] ist die Transparenzregelung für verschreibungspflichtige Arzneimittel erläutert worden. Diese gilt jedoch auch für Medizinprodukte1 wie Reagenzien, Diagnostika oder Laborgeräte. Der vorliegende Beitrag ist der neuen Transparenzregelung mit Blick auf die Medizin-produkte gewidmet.