SGUMGG
Neue Auflage der «Empfehlungen zur Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft»
Neben dem Besitz des Fähigkeitsausweises Schwangerschaftsultraschall ist die Durchführung analog den «Empfehlungen zur Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft» Voraussetzung, um Ultraschallleistungen in der Schwangerschaft gegenüber der Grundversicherung abzurechnen. Dies ist durch die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Artikel 13b, geregelt.