SGUMGG

Neue Auflage der «Empfehlungen zur Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft»

Neben dem Besitz des Fähigkeitsausweises Schwangerschaftsultraschall ist die Durchführung analog den «Empfehlungen zur Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft» Voraussetzung, um Ultraschall­leistungen in der Schwangerschaft gegenüber der Grundversicherung abzu­rechnen. Dies ist durch die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Artikel 13b, geregelt.