Der Gesetzgeber strebte mit der Anfang 2009 in Kraft getretenen Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) im Bereich der Spitalfinanzierung eine Reduktion des Kostenwachstums im stationären Spitalbereich an. Mittels erhöhter Transparenz hinsichtlich der Finanzierung und Qualität der erbrachten Leistungen sowie einer grösseren Wahlfreiheit der Versicherten sollte der Wettbewerb zwischen den Spitälern gefördert werden. Konkrete Massnahmen beinhalteten unter anderem die Einführung leistungsorientierter Fallpauschalen in der Akutsomatik oder die Orientierung der Spitalplanung an gesamtschweizerisch einheitlichen Kriterien. Als dauerhafter Stein des Anstosses in den Diskussionen um die Effektivität von effizienzsteigernden Massnahmen und die Gewährleistung gleich langer Spiesse im zunehmenden Wettbewerb erwiesen sich kantonale Subventionen wie etwa Vergütungen für gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL). So waren GWL beispielsweise in den letzten Jahren Gegenstand von gleich drei parlamentarischen Vorstössen [1].