Am 3. Juni 2022 hat der Gesamtbundesrat entschieden, dem Gesuch auf Genehmigung des Einzelleistungs­tarifs TARDOC für ambulant ärztliche Leistungen ­vorerst nicht zuzustimmen. Gleichzeitig hat der Bundesrat aber an der Pressekonferenz zum TARDOC-­Entscheid und in einem öffentlichen Schreiben an die Tarifpartner klipp und klar festgehalten, dass basierend auf der Einzelleistungsstruktur TARDOC die geforderten Nachbesserungen erfolgen müssen. Diese Ergänzungen sollen im Rahmen der kurz vor der Gründung stehenden gemeinsamen ambulanten Tarif­organisation nach KVG Art. 47a mit allen Tarifpartnern entwickelt werden. Die Tarifierungsgrundlagen des TARDOC sind also gesetzt, und ein Neustart auf Feld 1 steht nicht zur Diskussion.