Die Vorgeschichte in aller Kürze

SAMW, FMH sowie die Konferenz Schweizerischer Gefängnisärzte stehen seit dem Jahr 2013 im Dialog mit den für die Ausschaffung zuständigen Bundesbehörden (zunächst BFM, Bundesamt für Migration; heute SEM, Staatssekretariat für Migration). In zwei Arbeitsgruppen wurden einerseits der medizinische Datenfluss (d.h. die Weitergabe von Patientendaten an die Ausschaffungsbehörden) und andererseits die mit der Ausschaffung verbundenen und dieser entgegenstehenden Gesundheitsrisiken (Kontraindikationen) diskutiert und bearbeitet. Im Jahr 2015 wurde durch die SAMW die Richtlinie Ausübung der ärztlichen Tätigkeit bei inhaftierten Personen ergänzt um ein Kapitel bzw. Anhänge «Medizinische Untersuchung in der Ausschaffungshaft» und «Medizinische Untersuchung durch Begleitärzte». In der Folge kam es zu einem weitgehenden Konsens mit der Erarbeitung des Formulars «Ärztlicher Bericht im Rückkehrbereich/Wegweisungsvollzug», in dem das genaue Vorgehen festgelegt wurde. Sowohl SAMW (Schweizerische Akademie der Medi­zinischen Wissenschaften), FMH (Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte) als auch KSG (Kon­ferenz Schweizerischer Gefängnisärzte) stimmten ­diesem Formular zu, welches für die Weitergabe medizi­nischer Daten das Einverständnis der Patientin resp. des Pa­tienten oder eine förmliche Entbindung vom Arzt­geheimnis voraussetzt.