Die von der Zentralen Ethikkommission der SAMW eingesetzte Subkommission [1] unter dem Vorsitz von Prof. Reto Stocker, Zürich, hat für die Aktualisierung der Richtlinien von 2008 [2] die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Prognosekriterien und Outcome von Reanimationsmassnahmen berücksichtigt. Dabei wurden neuere Entwicklungen aufgenommen, zum Beispiel der Einsatz von extrakorporaler Reanimation, aber auch das Konzept der Gesundheitlichen Vorausplanung, dem die Richtlinien einen hohen Stellenwert einräumen. Der Richtlinienentwurf stand vom 11. Dezember 2020 bis zum 11. März 2021 in der öffentlichen Vernehmlassung.