Seit 2018 rechnen Leistungserbringer in der stationären Erwachsenenpsychiatrie mit TARPSY ab. 2019 wurde der Gültigkeitsbereich verbindlich auf die Kinder- und Jugendpsychiatrie und 2020 auf die forensische Psychiatrie ausgedehnt. Die Genehmigung durch den Bundesrat vorausgesetzt, tritt die neue TARPSY-Version 3.0 per 1. Januar 2021 in Kraft. Die Tarifstruktur TARPSY basiert auf degressiven leistungsbezogenen Tagespauschalen. In den Tarifversionen 1.0 und 2.0 wurden die Patientenaufenthalte bzw. Fälle anhand der Diagnose, Nebendiagnose, Symptomintensität (HoNOS/HoNOSCA1) sowie des Alters in die verschiedenen psychiatrischen Kostengruppen (PCG) eingeteilt. Um den Leistungsbezug weiter zu stärken, hatte die SwissDRG AG entschieden, zusätzlich psychiatriespezifische CHOP-Codes in die Tarifstruktur zu integrieren.