Nach einem Jahr Pause wurde die TARPSY überarbeitet, und die Version 3.0 liegt zur Prüfung durch den Bundesrat bereit (siehe diese Ausgabe S. 607). Aus Sicht der FMH weist diese Version einen Makel auf. Bei mehreren Psychiatrischen Kostengruppen (PCGs) wird für die Messung der Funktionseinschränkung ein neues Instrument eingeführt, das aus der Rehabilitation stammt und für die Psychiatrie weitgehend fremd ist. Die Messung aus der Rehabilitation ersetzt eine bereits bestehende, psychiatriespezifische Skala, die für die Anforderungen der TARPSY genügt. So aber werden die psychiatrischen Institutionen zur Einführung einer neuen Messung praktisch gezwungen, verbunden mit allem zusätzlichen Schulungs- und Administrationsaufwand. Dadurch verlieren die Patienten Zeit für Gespräche mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt, und gleichzeitig wächst die Unzufriedenheit bei der Assistenzärzteschaft weiter, weil sie diesen zusätzlichen administrativen Aufwand erbringen muss. Der Grund dafür ist das Leistungsprinzip: Jede Leistung muss genau ausgewiesen werden, damit sie bezahlt wird. So wollen es die Politik und die Kostenträger. Grundsätzlich entspricht das Leistungsprinzip unseren aktuellen gesellschaftlichen Normen, aber es muss in der Medizin mit Augenmass angewendet werden, um die Administration in Grenzen zu halten. Version 3.0 der TARPSY verursacht grossen Zusatzaufwand und -kosten, die den Patientinnen und Patienten nicht zugutekommen. Die Verwendung eines Testes aus der Rehabilitation in der Psychiatrie mit dem blossen Argument, dass dieser etwas genauer sein mag als das bisherige psychiatriespezifische Rating, lässt sich aus Sicht der FMH nicht rechtfertigen. Nein – es darf nicht «na es bitzeli meh si!».