Der behandelnden Ärztin oder dem Arzt kommt bei krankheitsbedingten Arbeitsausfällen die Aufgabe zu, den Zusammenhang zwischen einer Arbeitsabsenz (oder allenfalls einer reduzierten Leistung) und einer Gesundheitsstörung (Krankheit oder Unfall) zu bestätigen und in der Folge ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis auszustellen. Der Ärztin oder dem Arzt obliegt zu beurteilen, ob der Patient arbeitsunfähig oder nicht, beziehungsweise in welchem Ausmass die Arbeitsfähigkeit noch gegeben ist.