Will eine Ärztin oder ein Arzt in der Schweiz eine ­Zulassung für eine ambulante Tätigkeit erhalten, muss mindestens eine dreijährige Tätigkeit im beantragten Fachgebiet an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte vorliegen. Neu ist, dass die Tätigkeit im beantragten Fachgebiet erfolgt sein muss.