Der Schutz, das Wohlergehen und der Erhalt der Lebensqualität von vulnerablen Personen sind eine gesellschaftliche Pflicht.
In der ersten Pandemiewelle standen die drohende Überlastung des Gesundheitswesens, der Schutz des Lebens und der Lebensqualität besonders vulnerabler Personengruppen und die Ausstattung von Gesundheitseinrichtungen mit Schutzmaterial im Vordergrund. Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) [1], die Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI) [1, 2], die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin [3], die Swiss National COVID-19 Science Task Force [4], der Schweizerische Berufsverband der Pflegefachfrauen und der Pflegefachmänner [5–7], die Stiftung Dialog Ethik [8] sowie eine Gruppe von Medizinethikerinnen und Medizinethikern der Schweiz [9] haben ­wiederholt auf damit verbundene ethische Herausforderungen hingewiesen. In der zweite Pandemiewelle haben sich diese Herausforderungen verschärft, es sind aber auch weitere hinzugekommen. So zeigen sich neue Personengruppen, die für die Auswirkungen der Pandemie besonders verletzlich sind, wie etwa Kinder, Familien, Alleinerziehende, alleinstehende ­Seniorinnen und Senioren oder Menschen in prekären sozialen Lagen. Zudem werden durch die Corona-Pandemie existierende Herausforderungen im Gesundheitswesen verschärft: Unterfinanzierung von ambulanten und stationären Leistungen, fehlende ­Finanzierung von Pandemie-spezifischen Massnahmen, mangelnde Koordination der Leistungserbringer im Umgang mit knappen Ressourcen, aber auch Fachkräftemangel sowie die physische und psychische Erschöpfung des Gesundheitspersonals. Diese schon bekannten Herausforderungen bedrohen in der Coro­na-Pandemie den Sicherstellungsauftrag von Institutionen der Gesundheitsversorgung für die gesamte Wohnbevölkerung.