Mehrere Themen werden uns über die verdiente Sommerpause hinaus beschäftigen. Eines davon ist sicherlich COVID. Das Virus hat sich im Jahr 2020 in der Rangliste der wichtigsten einzelnen modifizierbaren Todesursachen in unserem Land auf Platz 2 hinter Tabak eingereiht. Wie viele Ressourcen unseres Gesundheitswesens und Sozialversicherungssystems zukünftig durch Long COVID beansprucht werden, lässt sich noch nicht abschätzen. Alle Ansteckungen, die während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit erfolgen, insbesondere im Gesundheitswesen, sind als Berufskrankheit zu bewerten. Dies umso mehr, als dass Evaluationsberichte über das Jahr 2020 zeigen, dass Schutzmaterial fehlte und Desinfektionsmittel knapp waren, auch weil der nationale Pandemieplan von 2018 von vielen Adressaten nicht gelesen oder nicht befolgt wurde. Zu oft steht heute eine kurzsichtige Kostensicht im Vordergrund.