Nach UVG (Bundesgesetz über die Unfallversicherung) versicherte Unternehmen müssen die Vorschriften aus den Richtlinien der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) [1] sowie der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) einhalten. Um dieser gesetzlichen Verpflichtung Rechnung zu tragen, hat die FMH eine Branchenlösung für Arbeitssicherheit für die ambulante Medizin ausgearbeitet, die seit August 2021 bereitgestellt wird. Bis August 2023 erhalten Mitglieder der FMH einen Rabatt. Die Branchenlösung ermöglicht es Ärztinnen und Ärzten als Arbeitgeber, ihre gesetzlichen Verpflichtungen auf interaktive und praxisorientierte Weise wahrzunehmen. Die EKAS hat die Branchenlösung im Frühjahr 2022 genehmigt und damit ihre Qualität bestätigt. Mit ihr sind die Arztpraxen für mögliche Kontrollen durch die kantonalen Arbeitsinspektorate gerüstet. Die FMH und FMH Consulting Services stehen den Arztpraxen bei der Einführung beratend zur Seite.