Welchen Beweiswert hat ein Arztzeugnis, das auf einer telemedizinischen Konsultation basiert?

Arztzeugnis und FMH-Standesordnung

Ein nicht lege artis ausgestelltes Arztzeugnis kann standesrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Art. 34 der FMH-Standesordnung definiert die Anforderungen an ein Arztzeugnis mit folgendem Wortlaut: