Unnötige Leistungen sind aus medizinischer Sicht in erster Linie ein Qualitätsproblem – und qualitative Probleme lassen sich nicht mit quantitativen Ansätzen wie einer politischen Mengensteuerung lösen [1]. Wirksame Massnahmen gegen unnötige Leistungen müssen spezifisch sein und vor allem den individuellen Patientinnen und Patienten gerecht werden. Die Ärzteschaft widmet sich darum bereits seit Jahren intensiv dem Thema der Indikationsqualität, also der Frage nach Angemessenheit und Notwendigkeit medizinischer Interventionen [2–4]. Folglich spielt das Thema «Overuse», also die Vermeidung von «Versorgung, welche für den Patienten keinen Nutzen hat oder deren Risiken den potenziellen Nutzen übersteigen» [5] in ärztlichen Qualitätsaktivitäten auch eine zentrale Rolle. Bei diesem Engagement verfolgt die Ärzteschaft unterschiedliche Ansätze, die in diesem Artikel ausgeführt werden. So können (A) die Stärkung der Patientenkompetenz, (B) die Stärkung der ärztlichen Kompetenz sowie (C) gute Rahmenbedingungen der medizinischen Versorgung eine Reduktion unnötiger Leistungen unterstützen. All diesen Ansätzen ist gemeinsam, dass der Nutzen für Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt steht und die Gründe für Overuse gezielt angegangen werden.