Ärztinnen und Ärzte setzen sich jeden Tag für die Gesundheit ihrer Patientinnen und Patienten ein und gehen dabei bis an ihre Grenzen und darüber hinaus. Der eigenen Gesundheit Rechnung zu tragen ist jedoch genauso Pflicht und Recht für Ärztinnen und Ärzte. Das Genfer Gelöbnis wurde im Oktober 2017 aktualisiert und verpflichtet Ärztinnen und Ärzte, zur eigenen Gesundheit Sorge zu tragen. In der offiziellen deutschen Übersetzung steht: «Ich werde auf meine eigene Gesundheit, mein Wohlergehen und meine Fähigkeiten achten, um eine Behandlung auf höchstem Niveau leisten zu können» [2]. In der Schweiz ist der Gesundheitsschutz zudem auch rechtlich verankert. So muss der Arbeitgeber «alle Anordnungen erteilen und alle Massnahmen treffen, die nötig sind, um den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit zu wahren und zu verbessern» [3].