Nach langer Entwicklungszeit und der Überwindung zahlreicher Hürden ist es so weit: Der Verwaltungsrat der SwissDRG AG hat der Einführungsversion ST Reha 1.0 zugestimmt. Die Genehmigung durch den Bundesrat vorausgesetzt, wird ST Reha per 1. Januar 2022 in Kraft treten [1]. Nach der Einführung von SwissDRG in der Akutsomatik im Jahr 2012 und TARPSY in der Psychiatrie im Jahr 2018 kommen also auch in der Rehabilitation leistungsbezogene Pauschalen zur Anwendung. Damit werden die gesetzlichen Vorgaben gemäss Artikel 49 KVG umgesetzt. Die FMH und die betroffenen Fachgesellschaften haben die Entwicklung von ST Reha von Anfang an eng begleitet [2] und im letzten Dezember auch zur Einführungsversion detailliert Stellung genommen. Die dort formulierten drei Vorbehalte der Fachgesellschaften zu ST Reha 1.0 konnten erfreulicherweise in Zusammenarbeit mit den Partnern weitgehend ausgeräumt werden. Im Folgenden beschreiben wir die wichtigsten Charakteristika von ST Reha 1.0 und heben die aus Sicht der FMH zentralen Entwicklungsschwerpunkte für künftige ST-Reha-Versionen hervor.