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Eine Patientenverfügung kann in jedem Alter oder gesundheitlichen Zustand erstellt werden. Voraussetzung ist lediglich, dass die verfügende Person urteilsfähig ist. Die Patientenverfügung kommt immer nur dann zur Anwendung, wenn die verfügende Person urteilsunfähig ist, das heisst sich nicht selbst zu medizinischen Massnahmen äussern kann. Mit der Erstellung einer Patientenverfügung wird ermöglicht, dass das Behandlungsteam den Willen der verfügenden Person kennt und die Vertretungsperson und/oder die Angehörigen im Entscheidungsprozess unterstützt werden.