In einer kürzlich erschienenen Publikation der Schweizerischen Ärztezeitung mit dem Titel «Die Bedeutung der Schadensminderung in der Suchtmedizin» wird daran erinnert, wie strukturierend das Konzept der Schadensminderung auf die Entwicklung der Suchttherapie gewirkt hat, insbesondere auf ihre medizinische Seite [1]. Der Nachteil ist jedoch, dass diesem Konzept, das seit 30 Jahren in der öffentlichen Drogenpolitik verankert ist, keine wissenschaftlich und rechtlich fundierte Definition zugrunde liegt.