Das gesetzlich verankerte Ziel des Bundesrates seit Januar 2019 ist die Regelung «ambulant vor stationär» bei gesundheitlich stabilen und elektiven Patientengruppen. Sowohl die FMH als auch die Fachgesellschaft SGORL (Schweizerische Gesellschaft für Oto-Rhino-Laryngologie, Hals- und Gesichtschirurgie) befürworten die Pauschalisierung von «homogenen und gut abgrenzbaren ärztlichen Leistungen», wie das ja bereits mehrfach kommuniziert wurde. Die Arbeitsgruppe «Tarife» der Fachgesellschaft arbeitet denn auch eng mit der FMH und der FMCH zusammen. Innerhalb der SGORL haben sich Vertreter der Belegärzte, der Tarifkommission und des Vorstands Gedanken zu der aktuellen Diskussion um die Pauschalisierung ambulanter Leistungen gemacht. Diese aus ärztlicher Sicht wichtigen Anliegen sollten jetzt in die Gestaltung der ambulanten Pauschalen eingebracht werden, da es später kaum mehr Korrekturmöglichkeiten geben wird.