Das Ziel der Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG) ist vergleichbar mit den Anliegen der Datenschutzreformen in Europa: Das Datenschutzrecht soll an die Entwicklungen der digitalen Gesellschaft angepasst werden – mit dem Ziel, die Grundrechte und die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu garantieren. Die neuen Bestimmungen sollen mehr Transparenz über die Datenbearbeitungen schaffen, indem die Rahmenbedingungen im Umgang mit Personendaten konkretisiert werden und eine datenschutzfreundliche Technologiegestaltung die Daten angemessen schützen soll. An den Grundsätzen für eine rechtmässige Datenbearbeitung ändert sich nichts. Dennoch hat der Datenbearbeiter – oder der «Verantwortliche», wie er im neuen Gesetz genannt wird – verschiedene neue Bestimmungen zu beachten, die eine Anpassung der bisherigen Datenbearbeitungsprozesse beinhalten können.